Werder(Havel), 6.April 2022- Mit einer Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung wird die Leinenpflicht für Hunde in Werder (Havel) ausgeweitet. Die Stadtverordneten stimmten in ihrer jüngsten Sitzung zu, die Leinenpflicht für die Kernstadt zu konkretisieren und auf Wunsch der Ortsbeiräte für einige Bereiche in Glindow und Phöben neu auszusprechen. Die Verordnung wird am 14. April 2022 wirksam.
Die Leinenpflicht gilt demnach in der Kernstadt auf der kompletten Inselstadt von Werder, ausgenommen ist der Bereich Bumberlücke und Tienenplatz. Außerdem besteht eine Leinenpflicht in der Vorstadt mit den Straßen Unter den Linden inklusive der Inselbrücke, Hartplatz, Bernhard-Kellermann-Straße, Am Gutshof sowie Scheunhornweg zwischen Unter den Linden und Am Gutshof.
Eine Leinenpflicht besteht außerdem auf der Hafenpromenade in den Havelauen parallel zur Straße Zum Großen Zernsee. In Glindow wurde die Leinenpflicht für den Uferstreifen am Glindower See in den Bereichen Jahnufer und Alpenstraße neu in die Verordnung aufgenommen. In Phöben gilt eine neue Leinenpflicht an der Badestelle Phöbener Seestraße und auf der Festwiese.
Ebenfalls ergänzt wurde ein Passus, der den Aufenthalt von Tieren, insbesondere von Hunden und Pferden, von April bis September zwischen 7 und 21 Uhr an bestimmten Orten untersagt. Hier sind die Badestelle Glindow – Jahnufer (zwischen Luise-Jahnstraße und Schwarzer Weg) und die Badestelle Am Rüsterhorn in Petzow hinzugekommen.
Das Aufenthaltsverbot für Tiere besteht wie bisher weiter an den Badestellen Nordspitze Insel, Plessow – Zum Weinberg, Kemnitzer Waldstraße, Töplitz – Zur Badestelle und Deutsche Badestelle. Ergänzt wurde ein Passus, der das Reiten und Führen von Pferden auf der Festwiese in Phöben sowie an der Badestelle Phöbener Seestraße ganzjährig verbietet.(wh)