Neues Jahr – neues Glück

Die Arbeitsagentur Potsdam hat in Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer Potsdam sowie der Handwerkskammer Potsdam ermittelt, dass es für das Berufsberatungsjahr vom 01.10.2021 bis zum 30.09.2022 insgesamt 1200 mehr Ausbildungsstellen als Interessenten gegeben hat. Dabei standen in der Region rund um Brandenburgs Hauptstadt 3994 offenen Stellen nur 2774 Bewerbern gegenüber. Von der Handwerkskammer Potsdam heißt es zwar, dass ein Anstieg von 10% bei den Abschlüssen in Bau- und Ausbaugewerken verzeichnet wurde, es jedoch zu einem herben Einbruch in den Lebensmittelhandwerken gekommen ist.

Bessere Bedingungen für Azubis

Dabei kann sich der direkte Weg in das Berufsleben bzw. Handwerk auch für viele Jugendliche lohnen. Die Bedingungen für Auszubildene und den Rest der arbeiten den Gesellschaft haben sich 2023 in vielen Bereichen verbessert. Wer zum Beispiel in diesem Jahr eine Ausbildung beginnt, erhält eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung in Höhe von 620 Euro, bisher waren es nur 585 Euro. Das gilt für Azubis, die in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Beruf ausgebildet werden. Hinzu kommt, dass der Ausbildungsfreibetrag von 924 Euro auf 1.200 Euro steigt. Dieser Betrag kann zur Abgeltung eines Sonderbedarfs eines sich in Berufsausbildung befindenden, auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Damit wird es Eltern leichter gemacht ihre Kinder, die sich in einer Ausbildung befinden, finanziell zu Unterstützen.

Abmilderung der kalten Progression

Außerdem hat sich am 1. Januar 2023 der Grundfreibetrag zur Steuerfreistellung des Existenzminimums auf 10.908 Euro bzw. 21.816 Euro bei Verheirateten erhöht. Bis zu diesen Beträgen bleibt das Einkommen steuerfrei. Für 2024 ist eine weitere Anhebung auf 11.604 Euro bzw. 23.208 Euro für Verheiratete vorgesehen. Zusätzlich werden die Tarifeckwerte zur Abmilderung der Effekte der kalten Progression zum 1.1.2023 um 7,2 Prozent und zum 1.1.2024 um weitere 6,3 Prozent verschoben. Von „kalter Progression“ spricht man, wenn Einkommens- und Lohnerhöhungen lediglich die Inflation ausgleichen und es aufgrund des progressiv ansteigenden Steuersatzes zu einem Anstieg der durchschnittlichen Steuerbelastung kommt.

Midijob-Grenze angehoben

Die Midijob-Grenze wurde noch einmal signifikant um 400 Euro angehoben und liegt nun bei 2.000 Euro. Bis zu diesem Betrag müssen Angestellte nicht die vollen Sozialbeiträge zahlen. Ab einem Betrag oberhalb der Minijob-Grenze beträgt der Anteil des Arbeitgebers zur Sozialversicherung 28 Prozent des Bruttolohns. Dieser Beitragssatz sinkt bis zur Entgeltgrenze von 2.000 Euro auf etwa ungefähr 20 Prozent. Bei der Deutschen Rentenversicherung gibt es für Berufstätige einen Midijob-Rechner, der die an die Sozialversicherung zu zahlenden Abgaben ausrechnet

Homeoffice Pauschale erhöht

Bei der Homeoffice-Pauschale wird auf sechs Euro pro Tag statt fünf Euro angehoben. Zudem wird sie dauerhaft entfristet und der maximale Abzugsbetrag auf 1.260 Euro erhöht. Somit kann die Homeoffice-Pauschale für maximal 210 Arbeitstage geltend gemacht werden. Bildet ein häusliches Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit können die Aufwendungen auch weiterhin in voller Höhe als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden. Dies gilt ab 2023 (neu) auch dann, wenn ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Anstelle des Abzugs der tatsächlichen Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ist nun auch ein pauschaler Abzug in Höhe von maximal 1.260 Euro pro Jahr möglich. Diese Jahrespauschale ist monats- und personenbezogen zu berücksichtigen.

Arbeitnehmerpauschbetrag steigt

Passend dazu erhöht sich auch der bereits um 200 Euro erhöhte Arbeitnehmerpauschbetrag nochmals um 30 Euro auf insgesamt 1230 Euro. Die Homeoffice-Pauschale und der Arbeitnehmerpauschbetrag ermöglichen es Ausgaben im zusammenhang mit der Arbeit bzw. dem Homeoffice ohne einen Beleg als Nachweis von der Steuer abzusetzen.

Verjährungsfrist von Urlaub

Urlaubsansprüche verjähren in Deutschland in der Regel nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt jedoch erst dann zu laufen, wenn der Chef die betroffenen Angestellten darauf hinweist. Vergisst Ihr Arbeitgeber das, bleiben auch Ihre freien Tage bestehen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof am 22. September 2022.

Zeiterfassung ist verpflichtend

Nach dem Europäischen Gerichtshof hat auch das Bundesarbeitsgericht am 13. September 2022 bestätigt, dass Arbeitgeber schon heute verpflichtet sind sämtliche Informationen zur Arbeitszeit zu erfassen. Die Bereitstellung eines Zeiterfassungssystems ist dabei nicht ausreichend. Es gibt jedoch keine Vorgaben, durch wen und in welcher Form die Erfassung erfolgen muss. Unternehmen haben einen Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung.

(wsw/handwerksblatt/Ihk / hwk/ agentur für Arbeit / Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg)

Das Jahr 2023 steckt voller Chancen am Arbeitsmarkt. Wir haben in dieser Ausgabe einmal wichtige Informationen und viele tolle Job-Angebote aus Werder und Umgebung zusammengetragen und wünschen viel Spaß beim Stöbern.

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